Bei einem Todesfall wenden Sie sich bitte zuerst an das Bestattungsamt der Kreisgemeinde in Weiningen, das Sie berät und alles Nötige veranlassen wird und uns informiert.
Unser Pfarreisekretariat/Pfarrer nimmt mit Ihnen Kontakt auf.
Für Fragen, die den Friedhof betreffen, ist die politische Gemeinde zuständig. Detaillierte Informationen, klicken Sie hier